Anfrage: Altlastensanierung und Haftungsfragen bzgl. des Weinzierl-Geländes in Ingolstadt
Diese Anfrage bezieht sich auf das sogenannte Weinzierl-Industriegelände mitten in Ingolstadt, direkt an der Donau gelegen. Dieses Gelände wurde 1990 von der städtischen Gesellschaft für Wirtschaftsförderung, IFG, erworben, und am 1.12.2002 an die Stadt Ingolstadt weiter veräußert.
In der Eigenschaft als „kommunale Rechtsaufsicht“ frage ich die Staatsregierung gemäß §71 der BayLTGeschO:
1. Trifft es zu, dass die Stadt Ingolstadt jahrelang eine rechtswidrige Nutzung dieses sogenannten Weinzierl-Geländes geduldet hat?
2. Zu welchem Kaufpreis wurde dieses Gelände, von wem an die IFG veräußert beziehungsweise dann weiter veräußert an die Stadt Ingolstadt?
3. Wie beurteilt die Staatsregierung die Tatsache, dass trotz eines schon damaligen Altlastenverdachts im Kaufvertrag von 1990 und auch im Kaufvertrag von 2002 sämtliche Sanierungskosten jeweils vom Käufer zu tragen waren, somit aktuell von der Stadt Ingolstadt?
4. Wer haftet derzeit in diesem Fall nach dem aktuellen Umweltstrafrecht für Verstöße gegen den Umgang mit gefährdenden Schadstoffen?
5. Inwieweit wurden die aktuell gutachterlich auf 8 bis 10 Mio. Euro geschätzten Sanierungskosten bereits beim Kaufvertrag von 1990 wertmindernd berücksichtigt, oder hat die Stadt Ingolstadt durch die Übernahme dieser Lasten das Verursacherprinzip zu ihrem Nachteil missachtet?
6. Da eventuell ein Straftatbestand bei ggf. einer sogenannten Mobilisierung von Schadstoffen bei Hochwasser besteht, stellt sich die Frage, wer seitens der Stadt dann von Staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen betroffen wäre?
7. Trifft es zu, dass die gesamten Kosten für die Beseitigung von Altlasten nicht förderfähig sind, sondern voll und ganz von der Stadt Ingolstadt zu tragen wären?
8. Wie beurteilt die Staatsregierung die Tatsache, dass das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt seit 1991 die Stadt mehrfach darauf hingewiesen hatte, Sanierungsmaßnahmen unverzüglich einzuleiten?
Zum Antrag als PDF.