Die Verabschiedung vom christlichen Menschenbild: CDU/CSU-Fraktion empfiehlt „ultralinke“ Richterin
Kommenden Freitag wird der Bundestag über die Ernennung von Frauke Brosius-Gersdorf zur Bundesverfassungsrichterin abstimmen. Die Fraktionsspitze der Union hat zu ihrer Wahl aufgerufen. Derweil regt sich Widerstand bei einzelnen Unionsabgeordneten: Brosius-Gersdorf sei eine „ultralinke Juristin“ und „dem Amt nicht angemessen“. Doch welche Positionen vertritt die Jura-Professorin wirklich?
In der Corona-Zeit plädierte sie für eine verfassungsrechtliche Impfplicht. Sie befürwortet die Einführung der Gendersprache im Grundgesetz sowie ein AfD-Verbot. Und als radikale Abtreibungsbefürworterin positioniert sie sich klar gegen das christliche Menschenbild.
Die Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch konfrontierte deshalb Bundeskanzler Friedrich Merz: „Ich frage Sie, ob Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren können, Frau Brosius-Gersdorf zu wählen, für die die Würde eines Menschen nicht gilt, wenn er nicht geboren ist?“ Hierauf antwortete Merz schlicht mit „Ja“. Völlig zurecht kritisieren nun auch die Bischöfe Stefan Oster und Rudolf Vorderholzer die von CDU/CSU mitgetragene Nominierung von Brosius-Gersdorf.
Die Empfehlung einer offenkundig linksradikalen Person zum Amt des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts ist ein politischer Offenbarungseid der Union. Brosius-Gersdorf vertritt eine Interpretation des Grundgesetzes, die mit christlichen und abendländischen Werten nicht vereinbar ist. Diese Werte werden heute einzig von der AfD hochgehalten. Sie ist die einzige Partei mit klarem „Ja“ zum Lebensschutz. Die Union hingegen hat sich vom „C“ endgültig verabschiedet.