Sachverständige zerlegen Söders „Modernisierungsgesetz“ – AfD warnt vor systematischer Entmündigung von Bürgern und Gemeinden
Am 4. Dezember 2025 fand im Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung eine Sachverständigenanhörung zum Entwurf des Vierten Modernisierungsgesetzes Bayern statt. Mehrere Experten, darunter Dr. Wolfgang Maison, Gründer und Sprecher der Bürgervereinigung „Windradfreies Oberland“, äußerten deutliche Kritik an den vorgesehenen Änderungen des Bayerischen Landesplanungsgesetzes, die Mitspracherechte und Abwehrmöglichkeiten von Bürgern, Gemeinden und Initiativen bei Energie-Großprojekten drastisch einschränken. Der Entwurf sieht verkürzte Beteiligungsfristen, Digitalzwang, eine Reduzierung der Anhörungen, Eingriffe in kommunale Entscheidungsrechte und die weitere Zentralisierung der Planungsbehörden vor. Dahinter stehen ambitionierte Ausbaupläne: Bis 2032 sollen etwa 1.000 neue Windkraftanlagen insbesondere im Bayerischen Wald errichtet werden. Über 300 Fußballfelder Wald wurden laut Fachagentur Wind bereits gerodet.
Oskar Lipp, wirtschaftspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag und Leiter des Arbeitskreises „Wirtschaft, Energie und Digitales“, erklärt dazu:
„Die Sachverständigenanhörung hat eindrucksvoll bestätigt, was wir seit Monaten kritisieren: Dieses Modernisierungsgesetz modernisiert nichts – es entmündigt! Wenn Beteiligungsfristen auf sechs oder sogar vier Wochen zusammengestrichen werden, Stellungnahmen auf Papier verboten sind und Gemeinden im Zielabweichungsverfahren ihr Einvernehmen verlieren, dann ist das keine Verwaltungsreform, sondern ein systematischer Abbau demokratischer Mitwirkung. Bürgerinitiativen, Gemeinden und Anwohner verlieren ihre Stimme – und genau das scheint politisch gewollt zu sein. Positiv hervorzuheben ist einzig der Wegfall von ideologischen Berichtspflichten im Klima- und Gleichstellungsbereich: Diese Maßnahmen reduzieren Bürokratie, stärken wirtschaftliche Vernunft und setzen auf Leistungsprinzip statt Quotenpolitik. Aber der große Rest des Gesetzes ist eine Gefahr für Mitbestimmung, Natur und kommunale Selbstverwaltung. Unser Anspruch ist klar: Lokale Interessen, Landschaftsschutz und Bürgerrechte müssen gestärkt – nicht geschwächt – werden.“