Urteil zu Kruzifix an Pfaffenhofener Schule: Ein Messen mit zweierlei Maß
Nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verletzt ein Kreuz im Eingangsbereichsbereich an einer Wolnzacher Schule die Religionsfreiheit von ehemaligen Schülerinnen. „Die Klägerinnen waren wegen der Schulpflicht zwangsweise und immer wiederkehrend sowie im Hinblick auf dessen Positionierung ohne (zumutbare) Ausweichmöglichkeit mit dem Kruzifix konfrontiert,“ heißt es in der Urteilsbegründung.
Man muss sich fragen: Warum sollen Kreuze an Schulen verboten werden, während Kopftücher erlaubt sind? Denn auch beim Kopftuch handelt es sich um ein religiöses Symbol, mit dem Schüler tagtäglich konfrontiert werden. Davon abgesehen sind unsere Bildungseinrichtungen längst keine religiös neutralen Orte mehr: Immer mehr Schulen und Kitas gestalten ihre Speisepläne nach „Halal“-Vorschriften. Immer häufiger finden Hochschulveranstaltungen nach Geschlechtertrennung statt. Und der ehemalige Präsident des Verfassungsschutzes, Thomas Haldenwang hält sogar die Forderung nach einem Kalifat, einer islamischen Herrschaft, für verfassungskonform.
Nimmt man all diese Entwicklungen in den Blick, dann ist klar, dass das jetzige Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof genau das falsche Signal setzt. Stattdessen müssten Schüler effektiv geschützt werden, die sich durch Gewalt und Mobbing dazu genötigt sehen zum
Islam zu konvertieren – ein Phänomen, das aktuell immer mehr um sich greift. Genau hierin liegt derzeit die Bedrohung des Grundrechts auf Religionsfreiheit an deutschen Schulen. Und nicht im Symbol des christlichen Kreuzes, das für Nächstenliebe und unsere kulturelle
Identität steht.